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Aktuelles

AKUTELLES 2024:


Einführung elektronisches Rezept zum 01.01.2024:

Vom Gesetzgeber wurde die verpflichtende Einführung des elektronischen Rezepts zum 01.0.1.2024 für Medikamente bei gesetzlich Versicherten beschlossen. Dies setzen wir natürlich auch um. Sie erhalten deshalb in Zukunft keine Rezeptformulare mehr. Ihr Rezept wird zentral auf einem Server abgelegt. Sie können dann mit Ihrer Versichertenkarte in einer Apotheke Ihrer Wahl das Rezept einlösen. 

Bitte beachten Sie, dass zwischen Ausstellung und Verfügbarkeit auf dem Server einige Zeit vergehen kann. Wir empfehlen deshalb die Rezepteinlösung frühestens ca. 30 Minuten nach dem Praxisbesuch.

Wir kontrollieren den erfolgreichen Versand des Rezepts an den Abruf-Server. Sollte die Apotheke nicht In der Lage sein, das Rezept abzurufen, bitten wir Sie, dies mit der Apotheke zu klären. Sollte der Rezeptversand an den Server nicht möglich sein (wg. technischen Störungen o. ä.) erhalten Sie von uns einen Ausdruck mit Bar-Code zur Einlösung Ihres Rezepts.



AKUTELLES 2023:


Elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen:

Diese vom Gesetzgeber verpflichtend eingeführte Neuerung setzen wir selbstverständlich um. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen erhalten künftig nur noch einen Kopieausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Unterlagen. An die Krankenkassen werden die Bescheinigungen elektronisch verschickt, Arbeitgeber können die Bescheinigungen elektronisch abrufen. Die Abgabe der Bescheinigung beim Arbeitgeber entfällt damit für Sie.

Wir empfehlen jedoch allen Patienten, die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. So vermeiden Sie auf jeden Fall Probleme, die im Falle von technischen Übermittlungspannen oder -Schwierigkeiten auftreten können.


Corona-Tests ab 01.03.2023:
Zum 01.03.2023 endet die Corona-Test-Vereinbarung. Somit sind ab 01.03.2023 keine kostenlosen Corona-Tests mehr möglich. Sollten Sie dennoch einen Corona-Test benötigen, bieten wir Ihnen diesen für einen Unkostenbeitrag in Höhe von 5 Euro weiterhin an.



AKTUELLES 2022:


Corona-Tests ab 01.07.2022:

Aktuell bieten wir auf Grundlage der neuen Coronaverordnung weiter Tests an. Ggf. kommen hier jetzt jedoch Kosten auf Sie zu.




AKTUELLES 2021:


Corona-Tests und Bescheinigungen, Impfzertifikate:

Ab sofort sind wieder kostenfreie Corona-Bürgertests in unserer Praxis möglich.
Ebenso bieten wir Testzertifikate und Corona-Impfzertifikate für die Corona-Warn-App 

und die CovPass App bei entsprechendem Impfnachweis an. Auch Zertifikate für die Boosterimpfung sind möglich.


10jähriges Praxisbestehen:

Die Zeit ist wie im Fluge vergangen. Am 01.04.2011 habe ich die Praxis eröffnet. Ich möchte mich bei allen Patientinnen und Patienten für das bisher entgegengebrachte Vertrauen bedanken und hoffe, dass Sie mir dies auch weiterhin entgegenbringen.

Beim Team der Praxis möchte ich mich ebenfalls ganz herzlich für die bisherige Zusammenarbeit bedanken. Das freundliche Klima in der Praxis ist vor allem Ihr  Verdienst.



AKTUELLES 2020:


Neues Gerät zur Ultraschalldiagnostik (Sonographie):

Um Verletzungsfolgen oder krankhafte Veränderungen an Haut, Unterhaut, Sehnen, Gelenken und Muskeln noch besser beurteilen zu können steht uns nun noch moderneres und leistungsfähigeres Ultraschallgerät zur Verfügung.
Auch die Beurteilung von Verletzungsfolgen an den inneren Organen ist hiermit noch genauer und sicherer möglich.


Neues Gerät zur Knochendichtemessung:

Um die Untersuchungszeit bei der Knochendichtemessung zu verkürzen haben wir ein neues Gerät zu DXA-Messung der Knochendichte in Betrieb genommen. Das neue Gerät, Excellus von OsteoSys (medical ECONEt), wird von nun an den Patientenkomfort bei der Knochendichtemessung deutlich zu verbessern. 



AKTUELLES 2019:


Terminservice- und Versorgungsgesetz:

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird zu Veränderungen im Praxisablauf führen. Diese müssen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen umgesetzt werden. Entsprechende Informationen auch zu geänderten Sprechzeiten finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.



AKTUELLES 2018:


Telematik-Infrastruktur:

Ab sofort können aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Bereitstellung der Telematik-Infrastruktur nur noch aktuelle G2 Versicherungskarten der gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert werden. Sollten Sie noch eine ältere G1 Karte besitzen muss diese gegen eine neue Karte von Ihrer Krankenkasse ausgetauscht werden.


Datenschutz:

Ab 25.05.2018 gelten neue Bestimmungen zum Datenschutz. Entsprechende Ergänzungen zu den bisherigen Angaben der Homepage finden Sie im Impressum. Über den Praxisablauf betreffende Änderungen informieren wir Sie gerne in der Praxis. Die Umsetzung dieses "Bürokratie-Monsters" erschwert den Praxisalltag erheblich, wir bitten Sie deshalb schon jetzt für Verzögerungen bei Befundanforderungen oder Befundübermittlungen um Verständnis.



AKTUELLES 2017:


Röntgendiagnostik:

Um die Diagnostik noch weiter zu verbessern haben wir bei unserer digitalen Röntgenanlage den Schwimmtisch und das Wandstativ erneuert. Wir wollen so den Patientenkomfort bei der Diagnostik weiter verbessern.



Knochendichtemessung:

Aufgrund der nicht mehr rentablen Abrechnungsvorgaben ist die Knochendichtemessung für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten in unserer Praxis ab sofort nur noch als IGeL-Leistung möglich. Bei möglicher Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse (bei stattgehabt Frakturen der Wirbelsäule ohne Trauma) sollten Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Baden Württemberg wenden um zu erfahren welche Kollegen diese Untersuchung als Kassenleistung weiter anbieten.



AKTUELLES 2016:


Seit dem 01.04.2016 hat die ärztliche Notfallpraxis ihren festen Standort an der medizinischen Universitätsklinik in Tübingen.

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Sprechzeiten

Unfälle / Notfälle

Montag   

Dienstag 

Mittwoch

Donnerstag

Freitag       

08:00 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr   

08:00 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr  

08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr  

08:00 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr  

08:00 - 12:00 Uhr       

Bitte vereinbaren Sie - wann immer möglich - einen Termin!


Frische Unfälle durchgehend von 08:00 - 17:00 Uhr 

(Mittwoch bis 16:00 Uhr, Freitag bis 12:00 Uhr).


Wenn möglich bitte vorherige telefonische Anmeldung.
Im Einzelfall behalten wir uns vor, je nach Dringlichkeit und Art der akuten Beschwerden oder Verletzung, einen regulären Behandlungstermin in unseren Sprechstunden zu vergeben.